Was wünschen sich Eltern für ihre Kinder? Natürlich eine vernünftige, möglichst staatlich zertifizierte Ausbildung, die anschließend einen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz garantiert. Während der erste Teil durchaus realistisch ist, sind klassische Festanstellungen in der Tonbranche immer noch eine Ausnahme. Ob Recording Engineer, Livemischer in der Veranstaltungsbranche oder Tonmeister beim Film, in 4 von 5 Fällen ist dies noch eine Tätigkeit für Selbstständige, auch wenn der Trend langsam zur Anstellung übergeht.
Doch wie wird man „selbstständig“? Was ist zu beachten, wo meldet man sich an, wie sieht es mit den Steuern aus und wie erreicht man ein florierendes Geschäft? Das und viele weiter Tipps und Tricks erwarten dich in diesen Beiträgen zum Thema Freelancing.
Gewerbe oder Freiberuf
Selbstständigkeit teilt sich in Deutschland in zwei Untergruppen auf, die sich primär im Steuerrecht unterscheiden. Während Gewerbetreibende bei Überschreitung von 24.500 Euro Jahresgewinn der Gemeinde eine zusätzliche Gewerbesteuer entrichten, sind Freiberufler davon ausgenommen.
Um in diesen Genuss zu kommen, muss die Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen und am besten in der Liste der freien Berufe erscheinen. Hier finden sich Ingenieure, Wissenschaftler, Lehrer, Ärzte, Juristen und viele andere Berufe künstlerischer, unterrichtender oder wissenschaftlicher Natur.
Auch Tontechnik kann zu diesen Katalogberufen gehören, wenn sie rein künstlerischer Art ist. So schreibt die IHK: “Folgende Tätigkeiten zählen in der Regel zu den freien Berufen (Einkommensteuerrichtlinien H 136): Tontechniker, der aus Darbietungen einzelner Musiker ein bestimmtes Klangbild herstellen soll”.
Schon ein geringer Anteil technischer Arbeiten oder Mischungen aus künstlerischen und weniger kreativen Tätigkeit wie Boxen aufbauen und Cases rollen, sind für das Finanzamt jedoch eindeutige Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit und machen eine freiberufliche Anmeldung unmöglich.
Nimm das Gewerbe
Die beste Wahl für den Start ins Berufsleben ist eine klassische Gewerbeanmeldung, denn 100% künstlerisch / freiberuflich wird deine Tätigkeit wohl niemals sein. Die damit verbundenen „Nachteile“ in Form von zusätzlichen Gebühren/Abgaben und buchhalterischen Aufwand, sind überschaubar oder greifen erst, wenn viel Geld verdient wird. In diesem Fall ist ein Buchhalter der uns die Arbeit erleichtert und Steuern einspart generell eine gute Idee.
Gewerbe | freier Beruf |
– Zahlt Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Jahresgewinn | + keine zusätzlichen Abgaben |
– Doppelte Buchführung ab 50.000 Euro Jahresgewinn | + nie Billanzierungspflichtig |
– IHK Zwangsmitgliedschaft kostet mindestens 50 Euro | + kein IHK Zwang |