Das Einzelunternehmen

Innerhalb Europas gibt es unzählige Rechtsformen für Unternehmen. So können wir eine Aktiengesellschaft (AG) gründen, eine offene Handelsgesellschaft (OHG) aufbauen oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beginnen. All diese Möglichkeiten sind für ein kleines Gewerbe jedoch ein wenig überdimensioniert. Neben hohen Gründungskosten für Rechtsberatung und Notar, ist buchhalterisches Fachwissen unbedingt notwendig und auch die anfänglich verlockende „Haftungsbeschränkung“ entpuppt sich als nahezu irrelevant.

Word Cloud Rechtsformen

Die einfachste und beste Form für den Start in die Selbstständigkeit ist das Einzelunternehmen. Außer ein paar Euro für die Gewerbeanmeldung benötigen wir keine weiteren finanziellen Mittel, müssen keine Auflagen erfüllen und können sofort loslegen. Entwickelt sich der Betrieb über die Jahre zu ungeahnten Höhen, ist ein Wechsel der Rechtsform jederzeit möglich.

Namensfindung

Obwohl wir umgangssprachlich gerne von „meiner Firma“ oder „ich bin Geschäftsführer“ sprechen, ist der Einzelunternehmer fachlich gesehen weder Kaufmann, noch Geschäftsführer oder gar CEO, betreibt keine Firma und besitzt daher auch keinen Firmennamen.

Korrekte und falsche Angabe für ein Impressum
Korrekte und falsche Angabe für ein Impressum

Gegenüber den Kunden treten wir mit vollem bürgerlichen Namen als Inhaber eines Unternehmens auf, als gebürtiger Max Mustermann somit schlicht als “Max Mustermann”. Damit das ganze etwas werbewirksamer wird und die Menschheit erfährt was dieser Herr Mustermann genau macht, dürfen wir uns zusätzlich eine beschriebene Geschäftsbezeichnung und Phantasienamen ausdenken, etwa: “Max Mustermann – Tontechnik” oder “Max Mustermann – Mörder-Sound Records”.

Solange die Geschäftsbezeichnung jedoch nicht im Handelsregister eingetragen ist, dürfen wir sie nur als optionalen Zusatz benutzen. Auf allen offiziellen Dokumenten wie der Homepage, Werbeflyern, Rechnungen und selbst der Türklingel muss deutlich der Inhaber (Max Mustermann) ersichtlich sein.

Achte bei der Namenswahl darauf, keine geltenden Markenrechte zu verletzten. Als „Coca Cola Event Agentur“ oder „Nike Audio Produktion“ wirst du schnell das Interesse eines mahnfreundigen Anwalts auf dich ziehen. Um dies zu vermeiden, kannst du vorab im Unternehmensregister und beim Patentamt entsprechende Nachforschungen anstellen. Ein besonderer Schutz deines Phanatsienamens, etwa als eingetragene Marke, ist nicht nötig.