Steuern gibt es in Deutschland jede Menge und für den Gewerbetreibenden spielen neben der Mehrwertsteuer auch die Umsatz- und Vorsteuer eine tägliche Rolle. Obwohl alle Drei im Prinzip das selbe sind, gibt es filigrane Unterschiede die sich am besten an einem Beispiel betrachten lassen.
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Ein Hersteller für Audiohardware verkauft seine Mikrofone für 100 Euro an einen Händler. Da auf den Netto-Verkaufspreis immer die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet wird, verteuert sich das Produkt um 19%, der Händler zahlt 119 Euro. Die 19 Euro Mehrwertsteuer führt der Hersteller anschließend als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Als Gewerbebetrieb darf der Händler wiederum die Mehrwertsteuer auf Rechnungen anderer Unternehmen als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern und zahlt so effektiv nur den Nettobetrag von 100 Euro. Wie du siehst bleiben alle Steuern innerhalb von Geschäftsbeziehungen ein Nullsummenspiel.
Endverbraucher
Natürlich muss auch der Händler von etwas leben und berechnet auf den ursprünglichen Netto-Einkaufspreis einen Aufschlag von 37 Euro. Ein Verbraucher sieht nun das Mikrofon für 163 Euro im Online Shop, 26 Euro davon sind Mehrwertsteuer, welche der Händler als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Als letztes Glied in der Handelskette ist es schließlich allein der private Endkunde der die gesamte Mehrwertsteuer trägt.
Zusammenfassung
Verkaufst du Waren und Dienstleistungen, musst du auf deinen gewünschten Nettopreis eine zusätzliche Umsatzsteuer erheben und diese monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt abführen (Umsatzsteuer-Voranmeldung). Umgekehrt holst du die Umsatzsteuer auf Rechnungen anderer Firmen als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Obwohl diese Steuerarten unterschiedliche Bedeutungen haben, werden sie in Rechnungen als Mehrwertsteuer gekennzeichnet.
Der übliche Mehrwertsteuersatz beträgt 19%, nur bestimmte Warengruppen wie Bücher oder landwirtschaftliche Produkte sind davon ausgenommen und werden mit 7% versteuert. Fastfood-Ketten spielen mit dieser Möglichkeit, in dem sie dich bei der Bestellung fragen ob du es “zum Mitnehmen” möchtest. Während der Verzehr im Restaurant mit 19% versteuert wird, liegt der ausser Hausverkauf bei 7%. Da dein Bruttopreis für den Burger jeweils gleich bleibt, macht das Unternehmen “beim Mitnehmen” mehr Gewinn.