Säumige Zahler und unpünktliche Überweisungen gehören leider zum ärgerlichen Alltag, aber bevor wir wutentbrannt den Anwalt auf den Schuldner hetzten, lehnen wir uns entspannt zurück, massieren die Ohrläppchen und überlegen uns für beide Seiten eine vernünftige Lösung.
Fälligkeit
Ohne besondere Vereinbarungen gilt eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nach vollbrachter Leistung und Rechnungseingang beim Kunden. Wurde die Dienstleistung am 14. April abgeschlossen und du verschickst die Rechnung erst am 1. Mai per eMail, kann sich der Kunde bis zum 31. Mai Zeit lassen. Bei Postversand ein paar Tage mehr, bis sie bei ihm angekommen ist. Um das Ganze zu beschleunigen, lassen sich vorab andere Vereinbarung im Vertrag treffen: von Vorkasse über sofortige Zahlung bei erbrachter Dienstleistung bis hin zur Ratenzahlung ist alles denkbar. Üblicherweise liegt die Frist zwischen 10 und 21 Tagen, meistens bei 2 Wochen um der Buchhaltung genügend Zeit zu geben. Um Missverständnisse und Kopfrechenwirrwarr zu vermeiden, kannst du alternativ auch ein absolutes Datum zum Beispiel „Fällig bis 22.11.2072“ angeben.
Verzug
Ist das angegebene Datum, oder spätestens die 30 Tage Frist verstrichen, können wir unmittelbar ein kostenpflichtiges Mahnverfahren einleiten oder ein russisches Inkassobüro für weitere Schritte beauftragen. Beides führt mit Sicherheit zum Ziel, sofern wir wenig Wert auf weitere Aufträge legen. Vermutlich wurde die Rechnung nur übersehen oder vergessen und eine freundliche Erinnerung per Telefon oder eMail reicht, um das Geld auf unser Konto zu zaubern. Vermeide in der Kommunikation Worte wie „Mahnung“ oder „Sofort“ und versuche trotz bösem Gegenüber stets freundlich zu bleiben.
Beispiel
Sehr geehrter Herr Mustermann, leider konnte ich für meine Rechnung 291 vom 22.01. noch keinen Zahlungseingang verbuchen. Ich würde mich freuen wenn Sie dies in den nächsten Tagen nachholen. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschneiden, betrachten Sie diese Erinnerung als hinfällig. Für Rückfragen stehe Ich ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nichtzahler
Will oder kann der Kunde daraufhin nicht zahlen, müssen wir die weiteren Schritte sorgsam abwägen. Wegen 50 Euro ein Gerichtsverfahren zu eröffnen und sich stundenlang mit den Formalitäten herum zu plagen, kostet am Ende mehr Zeit, Geld und Energie als auf sein Recht zu verzichten. Einen einmal gestellte Forderung bleibt 3 Jahre nach der ersten Rechnung gültig – genug Zeit um vielleicht auf anderen Wegen etwas zu erreichen.
Möchtest du dennoch aktiv werden, hast du die Auswahl zwischen Klagen und einem Mahnbescheid. Letzteres ist entweder direkt am lokalen Mahn-Gericht oder mittlerweile sogar Online möglich und kostet bis 900 Euro Streitwert pauschal 23 Euro. Legt der Schuldner innerhalb der nächsten 14 Tage keinen Widerspruch ein, kommt der Gerichtsvollzieher und schaut ob es etwas zu holen gibt. Falls doch, hilft nur ein langwieriger Prozess.
Zusammenfassung
Auf mehrstufige Mahnverfahren und unschönen Schriftverkehr wird heute überwiegend verzichtet. Erreicht man mit einer einmaligen freundlichen Erinnerung nichts, schreibt man die Rechnung ab oder greift direkt zur Klage-Keule. Bei großen, geld- und zeitaufwendigen Projekten bietet sich Vorkasse oder eine Teilzahlung nach gewissen Meilensteinen an, um bei Nichtzahlung rechtzeitig die Notbremse ziehen zu können. Gib bei neuen, unbekannten Kunden niemals die komplette Ware oder Dienstleistung heraus, bevor diese nicht bezahlt wurde.